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Mittwoch, 28. Dezember 2011

postheadericon Elterngeldstelle Lippe Detmold - Popeldreher am Werk!

Ok, wer mal wissen möchte, was die Popeldreher von der Elterngeldstelle so den ganzen Tag machen, hier ein kurzer Bericht. Zahlen sind gerundet, Namen gekürzt.
1. Mein Mann beantragt Elterngeld, Frau P. von der Elterngeldstelle prüft den Antrag. Stellt dann mit Entsetzen fest, dass er bereits vor der Geburt aufgehört hat zu arbeiten (der Faule) und deshalb nicht das Vorjahr, mithin 2010, sondern die 12 Monate vor Eintreten des Krankheitsfalls auschlaggebend sind. Warum die Regelung so ist, wird wohl nicht einmal der sagen können, der sie gemacht hat. Sinn ergibt das keinen, aber egal, so steht‘s im Gesetz.
2. Mein Mann kann für das laufende Jahr keine GuV beibringen, da dies unternehmenstechnisch im Augenblick nicht möglich ist. Aber egal, wir haben ja die Zahlen von 2010. Die Einkünfte aus den letzten 5 Monaten 2010 reichen allemal aus! Also Bescheinigung von Steuerberater der meines Mannes bescheinigt, dass sie vom 01.08.2010 bis 31.07.2011 56000€ brutto, mithin etwa 38000€ netto verdient hat. Die Zahl selbst ist für 01.08.2010 bis 31.12.2010 aber wir nehmen für die gesamten 12 Monate Berechnungszeitraum. Das sind zwar eigentlich falsche Angaben, aber wir „bescheißen“ ja zu unseren Ungunsten. Es sollte ja reichen!
3. Frau P. nimmt diese Zahlen sogleich zur Hand und rechnet mit den 38000€ Nettoeinkommen abzüglich der Steuervorauszahlungen 2011 (da diese bei Selbstständigen ja vom Netto gemacht werden, halt nein … eigentlich nicht, aber egal) in Höhe von 23000€ (mithin etwa 63% Einkommenssteuer VOM NETTO ohne Berücksichtigung der Freibeträge!!! Dann wären es knapp 90%, also bei anteiligen Freibeträge, wenn man volle Freibeträge da volle Steuern annimmt, müssten wir 23000€ Steuern auf 14000 Euro zu versteuerndes Einkommen zahlen … hier will ich nicht weiterrechnen denn für die Berechnung des Elterngeldes interessieren Freibeträge nicht ). Demnach hat mein Mann ein Einkommen von 15000 erzielt, monatlich 1250 und davon werden dann die 67% genommen.
Also wenn ich irgendwann 90% oder 140% Steuern auf mein bereits versteuertes Nettoeinkommen zahlen müsste, wäre ich aber unzufrieden!
Gut, die Tante beim Kreis hinterfragt nicht, warum die Steuer 2011 für ein zu versteuerndes Einkommen meines Mannes von 72000€ gezahlt wurden (das ist Bruttoeinkünfte minus Freibeträge), wo mein Mann doch nach Frau P.‘s Rechnung für die letzten 5 Monate 2010 und das Gesamtjahr 2011 ZUSAMMEN nur zu versteuernde Einkünfte in Höhe von 38000€ bezogen hat.
Ich fasse zusammen: Die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld meines Mannes ist:
Nettoeinkünfte 01.08.2010 bis 31.07.2011 abzüglich Gesamtsteuervorauszahlung 2011 im Ehegattensplitting. Ich finde nur die gesetzliche Grundlage nicht, so viel ich auch suche! Aber der Hammer kommt noch:
Die Frau P. von der Elterngeldstelle kann einfach keinen Fehler in ihrem Berechnungsvorgang erkennen. SO ist das alles korrekt und richtig! Armes Deutschland und Ihr wundert euch, warum AkademikerInnen keiner Kinder wollen, bei diesem Dummfick?
Liebe Elterngeldstelle, schön dass Ihr Paragraphen auswendig rezitieren könnt, aber verstehen muss man sie auch und Hirn benutzen ist nicht verboten!